Die Bayerische Rahmenleistungsvereinbarung für Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) wurde im Rahmen einer zweijährigen Modellphase wissenschaftlich evaluiert.
Mit der Einführung der Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung für Leistungen im Arbeitsbereich von WfbM wurden zentrale Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in eine neue Leistungssystematik überführt. Die Vereinbarung verfolgt das Ziel, Leistungen stärker an den individuellen Bedarfen der Leistungsberechtigten auszurichten und Personenzentrierung sowie Teilhabe weiter zu stärken.
Um die Auswirkungen der neuen Regelungen zu untersuchen, wurde die Rahmenleistungsvereinbarung zunächst in einer zweijährigen Modellphase in ausgewählten Werkstätten in ganz Bayern erprobt. Im Auftrag der sieben bayerischen Bezirke als Leistungsträger und der Leistungserbringerverbände vertreten durch die LAG WfbM Bayern – stellvertretend für die Vertragspartner des Rahmenvertrags nach § 131 SGB IX Bayern – haben wir gemeinsam mit der contec Gesellschaft für Organisationsentwicklung mbH diese Modellphase wissenschaftlich evaluiert.
Im Mittelpunkt der Evaluation standen die fachlichen, administrativen und finanziellen Auswirkungen der neuen Leistungssystematik aus Sicht von Leistungsberechtigten, Leistungserbringern und Leistungsträgern. Ein besonderer Fokus lag auf den Erfahrungen und Einschätzungen der Leistungsberechtigten. Deren Perspektiven wurde systematisch einbezogen, um die Auswirkungen der neuen Regelungen nicht nur auf Ebene von Verfahren und Strukturen, sondern auch hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung von Unterstützung und Teilhabe im Arbeitsalltag zu untersuchen.
Die gewonnenen Erkenntnisse zeigen Potenziale und Herausforderungen bei der Umsetzung personenzentrierter Leistungs- und Vergütungssysteme auf und liefern wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Rahmenleistungsvereinbarung sowie für die Ausgestaltung zukünftiger Teilhabeleistungen im Sinne des BTHG. Der vollständige Abschlussbericht steht ab sofort zum Download bereit.
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