Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Evaluation der Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung (RLV)
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) verfolgt ein klares Ziel: Leistungen der Eingliederungshilfe sollen sich stärker an den individuellen Bedarfen der leistungsberechtigten Menschen orientieren. Mit der Bayerischen Rahmenleistungsvereinbarung (RLV) wurde dieser Anspruch erstmals in eine neue Leistungssystematik für Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) überführt.
Doch Personenzentrierung ist nicht nur eine fachliche und organisatorische Herausforderung – sie verändert auch die Finanzierung der Leistungserbringung grundlegend. Wie lassen sich individuelle Unterstützungsbedarfe in eine tragfähige Finanzierung überführen? Welche Auswirkungen ergeben sich für Leistungserbringer, Leistungsträger und Leistungsberechtigte? Welche Erkenntnisse lassen sich aus der bayerischen Modellphase für die Weiterentwicklung personenzentrierter Finanzierungssysteme ableiten?
Diesen Fragen sind die contec GmbH und IEGUS im Rahmen der wissenschaftlichen Evaluation über zwei Jahre nachgegangen. Im Unterschied zu einer klassischen Vorher-Nachher-Evaluation basierte die Untersuchung nicht auf einer Ausgangsmessung vor Einführung der RLV, sondern analysierte den fortlaufenden Transformationsprozess und dessen Auswirkungen in der Praxis.
Die Ergebnisse zeigen: Die eigentliche Herausforderung liegt derzeit weniger in steigenden Leistungsausgaben als in der Frage, wie Bedarfsermittlung, Leistungsbemessung und Finanzierung sinnvoll miteinander verbunden werden können.
Personenzentrierung verändert die Logik der Finanzierung
Mit der neuen Rahmenleistungsvereinbarung wurde die Finanzierung der Leistungserbringer grundlegend neu strukturiert. Während die bisherige Systematik auf zwei Hilfebedarfsgruppen beruhte, kombiniert die neue RLV eine Basisleistung mit zwei Bedarfskategorien – dem pflegerischen Mehrbedarf sowie dem qualifizierten Fachleistungsbedarf –, die jeweils in zwei Intensitätsstufen ausgestaltet werden können. Daraus ergeben sich insgesamt neun mögliche Bedarfskombinationen, die jeweils mit Zeitwerten und Personalschlüsseln hinterlegt sind.
Das Ziel dieser Systematik ist es, Unterstützungsleistungen differenzierter und individueller zu vergüten. Gleichzeitig verändert sich damit die finanzielle Steuerung der Leistungserbringer. Künftig hängt die Refinanzierung deutlich stärker davon ab, wie individuelle Unterstützungsbedarfe erfasst, bewertet und schließlich in Personalschlüssel übersetzt werden.
Damit wird Finanzierung zu einem integralen Bestandteil eines personenzentrierten Leistungssystems.
Die finanziellen Auswirkungen zeigen sich bislang vor allem indirekt
Die Evaluation hat gezeigt, dass die Modellphase bislang keine eindeutig bezifferbaren Mehrkosten verursacht hat. Einerseits befindet sich die neue Systematik vielerorts noch im Aufbau. Bedarfskategorien und Zeitwertlogik werden weiterhin erprobt, sodass sich die langfristigen finanziellen Wirkungen noch nicht abschließend bewerten lassen. Andererseits ist die Modellphase durch einen „Bestandsschutz“ gekennzeichnet, der mögliche finanzielle Härten der neuen Systematik abfedert. Dies erfolgt durch die sogenannten „Schattenrechnungen“.
Dennoch zeigen sich bereits heute deutliche finanzielle Auswirkungen – allerdings vor allem indirekt.
Sowohl Leistungserbringer als auch Leistungsträger berichten von erheblich steigenden Verwaltungs- und Abstimmungsaufwänden. Neue Dokumentationspflichten, umfangreichere Bedarfsermittlungen sowie zusätzliche Abstimmungsprozesse binden personelle Ressourcen (Verweis auf Blog-Artikel 1- „Administrative Erkenntnisse“ Link), ohne dass hierfür bislang flächendeckend zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Die Folge sind steigende indirekte Kosten innerhalb bestehender Budgets.
Schattenrechnungen zeigen: Einheitliche Regeln führen nicht automatisch zu gleichen Ergebnissen
Eine zentrale Rolle innerhalb der Modellphase spielen die sogenannten Schattenrechnungen. Sie stellen sicher, dass keine Modellwerkstatt während der Erprobung finanziell schlechter gestellt wird als nach der bisherigen Regelung. Dafür werden die Personalkosten nach alter und neuer Systematik miteinander verglichen; entstehende Differenzen werden während der Modellphase ausgeglichen.
Die Ergebnisse zeigen jedoch ein ausgesprochen heterogenes Bild.
Etwa die Hälfte der untersuchten Leistungserbringer erhält Ausgleichszahlungen zwischen rund 13.000 und 227.000 Euro, während die übrigen Einrichtungen nach der neuen Systematik keine zusätzlichen Mittel benötigen. Ursache hierfür sind weniger Unterschiede in der Qualität der Arbeit als vielmehr unterschiedliche Ausgangsbedingungen – etwa bei der bisherigen Personalausstattung oder der Zusammensetzung der betreuten Personengruppen.
Besonders interessant ist ein weiterer Befund: Die Schattenrechnungen deuten auf eine strukturelle Verschiebung von Stellenanteilen weg vom Pflegedienst hin zu Gruppen- und Fachdiensten hin. Damit verändert sich perspektivisch nicht nur die Finanzierung, sondern auch die personelle Zusammensetzung vieler Leistungserbringer.
Zwischen Refinanzierung und Planungsunsicherheit
Für viele Leistungserbringer entsteht daraus eine doppelte Herausforderung.
Einerseits begrüßen nahezu alle evaluierten Einrichtungen, dass die neue RLV erstmals vier wichtige Basisfunktionen innerhalb der Leistungserbringer verbindlich refinanziert. Dazu gehören Qualitätsmanagement, IT-Administration, Datenschutz sowie die Qualifizierungsbeauftragten für den allgemeinen Arbeitsmarkt. Viele dieser Aufgaben wurden bereits zuvor von Werkstattmitarbeitenden wahrgenommen – allerdings häufig ohne gesonderte Finanzierung. Die neue Systematik schafft hier mehr Transparenz und Planungssicherheit.
Andererseits berichten zahlreiche Leistungserbringer von einer erheblichen Unsicherheit hinsichtlich der zukünftigen Finanzierung ihrer eigentlichen Unterstützungsleistungen. Der gestiegene Dokumentations- und Abstimmungsaufwand bindet Fachpersonal, das dadurch weniger Zeit für die direkte Begleitung der Leistungsberechtigten aufbringen kann. Gleichzeitig bleibt offen, ob dieser zusätzliche Aufwand dauerhaft refinanziert wird. Viele Einrichtungen verschieben deshalb Personal- oder Investitionsentscheidungen, bis klar ist, welche Rahmenbedingungen nach Abschluss der Modellphase gelten werden. Finanzielle Planungssicherheit entwickelt sich damit selbst zu einem wichtigen Erfolgsfaktor für die Umsetzung der Reform.
Die größte finanzielle Herausforderung liegt an der Schnittstelle zwischen Bedarf und Finanzierung
Besonders deutlich wird dies bei der Übersetzung individueller Unterstützungsbedarfe in konkrete Personalschlüssel.
Grundlage der Finanzierung sind die Ergebnisse des bayerischen Bedarfsermittlungsinstruments BIBay. Aus Sicht vieler Leistungserbringer bleibt jedoch unklar, wie aus qualitativen Bedarfsermittlungen konkrete Zeitwerte und refinanzierbare Personalschlüssel entstehen. Die Berechnungslogik wird vielfach als nur eingeschränkt nachvollziehbar beschrieben.
Diese Unsicherheit betrifft insbesondere Menschen mit komplexen oder stark schwankenden Unterstützungsbedarfen – beispielsweise bei psychischen Erkrankungen oder Autismus-Spektrum-Störungen. Mehrere Leistungserbringer sehen die Gefahr, dass der tatsächliche Personalbedarf innerhalb der bestehenden Systematik nicht vollständig refinanziert werden kann. Langfristig könnte dies dazu führen, dass gerade jene Menschen mit besonders intensivem Unterstützungsbedarf schwieriger begleitet werden können.
Die Evaluation zeigt damit einen zentralen Zielkonflikt: Ein personenzentriertes Finanzierungssystem muss ausreichend differenziert sein, um individuelle Bedarfe abzubilden, zugleich aber praktikabel und wirtschaftlich steuerbar bleiben. Besonders dann, wenn hohe individuelle Bedarfe episodisch auftreten, könnte das System, das sich an Durchschnittswerten orientiert, an seine Grenzen stoßen.
Welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Aus den finanziellen Ergebnissen der Evaluation lassen sich vier zentrale Weiterentwicklungsbedarfe ableiten:
- Finanzielle Auswirkungen kontinuierlich evaluieren – die Auswirkungen der neuen Leistungssystematik fortlaufend beobachten und die Modellphase schrittweise in einen belastbaren Regelbetrieb überführen
- Zeitwerte und Personalschlüssel transparenter gestalten – die Herleitung nachvollziehbar machen und so die Transparenz der Finanzierung für alle Beteiligten erhöhen
- Indirekte Reformkosten angemessen berücksichtigen – Verwaltungs-, Dokumentations- und Abstimmungsaufwände als strukturellen Bestandteil personenzentrierter Leistungssysteme anerkennen und dauerhaft in der Finanzierung abbilden
- Finanzierung komplexer Unterstützungsbedarfe weiterentwickeln – zusätzliche Intensitätsstufen einführen, die Zeitwertlogik überarbeiten und bewährte Ansätze aus den Modellregionen übernehmen, in denen die Bedarfsermittlung und die Leistungsbemessung bereits enger miteinander verzahnt sind.
Aus den finanziellen Handlungsempfehlungen der Evaluation ergeben sich Maßnahmen, die kurzfristig angestoßen werden können und keine grundlegende Neugestaltung der Leistungssystematik voraussetzen. Hierzu zählen insbesondere die systematische Berücksichtigung indirekter Kosten und administrativer Mehraufwände sowie eine transparentere Herleitung der Zeitwertsystematik und der zugrundeliegenden Personalschlüssel. Die Evaluation empfiehlt, die Zeitwertsystematik und die Personalschlüssel zu überprüfen und weiterzuentwickeln sowie ihre Herleitung nachvollziehbarer zu gestalten.
Darüber hinaus empfiehlt die Evaluation, zusätzliche Aufwände für Bedarfsermittlung, Dokumentation, Abstimmung und Berichtswesen systematisch zu berücksichtigen. Gleichzeitig sollen Unterfinanzierungsrisiken bei komplexen Unterstützungsbedarfen gezielt adressiert und Planungssicherheit durch transparente und verlässliche Übergangsregelungen geschaffen werden.
Was können andere Bundesländer daraus lernen?
Die bayerische Modellphase zeigt eindrucksvoll, dass die Einführung personenzentrierter Finanzierungssysteme weit mehr bedeutet als die Entwicklung neuer Vergütungsmodelle.
Entscheidend ist nicht allein die Höhe der finanziellen Mittel, sondern die Frage, ob Bedarfsermittlung, Leistungsbemessung und Finanzierung als zusammenhängendes System funktionieren. Nur wenn diese Elemente konsistent ineinandergreifen, lassen sich personenzentrierte Leistungen langfristig fachlich überzeugend und wirtschaftlich tragfähig erbringen.
Die Ergebnisse sind deshalb auch über Bayern hinaus von Bedeutung. Sie zeigen, dass die eigentlichen Herausforderungen weniger in steigenden Ausgaben als vielmehr in der Gestaltung der Systemlogik liegen. Gerade das sind wertvolle Erkenntnisse für andere Bundesländer, die ihre Leistungssysteme künftig stärker personenzentriert ausgestalten möchten. Die Verbindung einer wissenschaftlichen Evaluation mit praxisorientierten Handlungsempfehlungen macht hierbei Wirkungen, Zielkonflikte und Weiterentwicklungsbedarfe sichtbar und schafft eine fundierte Grundlage für die Weiterentwicklung personenzentrierter Leistungssysteme sowie deren praktische Umsetzung.
Den vollständigen Abschlussbericht der Evaluation finden Sie hier. Haben Sie Fragen zum Projekt? Kontaktieren Sie uns gern!
Sie interessieren sich für die Finanzierung und Steuerung sozialer Leistungen oder möchten die Auswirkungen neuer Leistungs- und Vergütungssystematiken wissenschaftlich analysieren lassen? Dann sprechen Sie uns an – wir unterstützen Leistungsträger und Leistungserbringer bei Evaluationen, Wirtschaftlichkeitsanalysen und der Weiterentwicklung personenzentrierter Versorgungssysteme.
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