Studie zum unternehmerischen Wagnis in der Pflege
Im Auftrag des Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) haben wir zwischen März 2025 und Mai 2026 eine Studie zum unternehmerischen Wagnis in der Pflege durchgeführt. Im Zentrum der Studie stand die Entwicklung eines Orientierungsrahmens für die angemessene Vergütung des allgemeinen Unternehmerwagnisses in der Pflege. Da Pflegeanbieter aufgrund des stark regulierten „Quasi-Marktes“ Risiken nicht frei über Preise ausgleichen können, ist ein Gewinnzuschlag notwendig. Das Unternehmerwagnis verstehen wir als nicht quantifizierbares Gesamtrisiko und es wird deshalb nicht als Kosten, sondern als adäquate Umsatzrendite berücksichtigt. Basierend auf einer gesamtwirtschaftlichen Referenz (4,1 Prozent) und pflegespezifischen Risiken zeigt sich, dass eine höhere Umsatzrendite zu empfehlen ist. Die Studie zeigt auf, dass eine Umsatzrendite von 5,5 Prozent vor Steuern als angemessene Vergütung des unternehmerischen Wagnisses zu empfehlen ist und als praxisnahe Orientierung für Vergütungsverhandlungen dienen sollte.
Zentrale Forschungsfrage
Wie kann das unternehmerische Wagnis in der Pflege quantifiziert werden?
Projektdauer
März 2025 bis Mai 2026
Projektleitung
Dr. Michael Tamminga-Wessels
Ergebnisbericht der aktuellen Studie zum unternehmerischen Wagnis in der Pflege.
Zentrale Ergebnisse der Studie
In der Ausprägung des allgemeinen Unternehmerwagnisses konstatieren wir ein im Vergleich zur Gesamtwirtschaft deutlich erhöhtes Risikoumfeld, wobei die demografisch getriebene, langfristig stabile Nachfrage grundsätzlich risikomindernd wirkt. Diese stabilisierende Nachfrage wird jedoch durch mehrere stark risikoerhöhende Faktoren überkompensiert. Besonders hervorgehoben werden
- das Feld Politik/Recht mit hoher Regulierungsdichte (u. a. Vorgaben zu Qualität, Personal, Leistungsinhalten und Prüfregimen)
- sowie das Arbeitsmarktrisiko infolge struktureller Fachkräfteknappheit und hoher Personalkostenanteile.
Hinzu treten Risiken aus Sachkostenentwicklungen, Kapitalbindung und Investitionserfordernissen, technologischen und organisatorischen Transformationsanforderungen sowie – für die Pflege besonders relevant – aus Verzögerungen und Begrenzungen der Refinanzierung, da Anpassungen häufig erst zeitversetzt und verhandlungsabhängig wirksam werden. Insgesamt wird damit begründet, dass eine Umsatzrendite oberhalb der gesamtwirtschaftlichen Baseline sachgerecht ist, um die im System angelegten, nur begrenzt steuerbaren Risiken angemessen abzudecken.
Als zentrales Ergebnis empfehlen wir im Rahmen der Studie eine Umsatzrendite von 5,5 % vor Steuern als angemessene Vergütung des allgemeinen Unternehmerwagnisses in der Pflege – sowohl für stationäre Pflegeeinrichtungen als auch für ambulante Pflegedienste. Dieser Wert ist ausdrücklich als Orientierungs- und Referenzgröße für Verhandlungen und die Schiedsstellenpraxis konzipiert, nicht als betriebsindividuelle „Punktmessung“. Die Einordnung als moderater Wert ist wesentlich: Die adäquate Umsatzrendite soll einerseits erkennbar über der gesamtwirtschaftlichen Referenz liegen, um das pflegespezifisch erhöhte Risiko abzubilden, andererseits aber nicht an Extremwerten aus hochprofitablen Branchen orientiert sein.
Damit liefert die Studie ein konsistentes Argumentationsgerüst, um die gesetzlich geforderte Angemessenheit der Unternehmerrisiko-Vergütung in einem regulierten Quasi-Markt praktisch handhabbar zu machen und Investitions- sowie Angebotsstabilität in der Pflege ökonomisch abzusichern.
Ziele und Hintergrund der Studie
In der vorliegende Studie „Unternehmerwagnis in der Pflege: Studienupdate 2026“ verfolgen wir das Ziel, für Pflegesatz- und Vergütungsverhandlungen einen aktuellen und belastbaren Orientierungsrahmen zur angemessenen Vergütung des allgemeinen Unternehmerwagnisses bereitzustellen.
Ausgangspunkt ist die betriebswirtschaftliche Grundannahme, dass unternehmerisches Handeln eine realistische Gewinnchance voraussetzt. In der Pflege kann diese Gewinnchance nicht als Übergewinn verstanden werden, sondern als notwendige Vergütung für Risiken, die sich nicht vollständig planen, quantifizieren oder in Einzelkostenpositionen überführen lassen.
Dies gilt umso mehr, als die Pflege in einem stark regulierten „Quasi-Markt“ erbracht wird: Anbieter können zentrale Kosten- und Leistungsparameter nicht frei steuern und Risiken nicht wie in freien Märkten über flexible Preise kompensieren. Deshalb muss das allgemeine Unternehmerwagnis in den verhandelten Vergütungen ausdrücklich berücksichtigt werden. Rechtlich ist diese Logik verankert: Sowohl im stationären Bereich (§ 84 Abs. 2 SGB XI) als auch im ambulanten Bereich (§ 89 Abs. 1 SGB XI) ist eine Vergütung unter Berücksichtigung einer angemessenen Vergütung des Unternehmerrisikos vorgesehen. Zugleich fehlt eine gesetzliche Regel zur Berechnung, weshalb Fragen zur „Angemessenheit“ in der Praxis regelmäßig Gegenstand von Verhandlungen, Schiedsstellenverfahren und gerichtlichen Auseinandersetzungen sind.
Methodik und Aufbau der Studie
Das allgemeine Unternehmerwagnis wird über eine klare Abgrenzung hergeleitet:
Während kalkulatorische Einzelwagnisse grundsätzlich mess- bzw. statistisch erfassbar sind und somit als Kosten kalkuliert werden können, beschreibt das allgemeine Unternehmerwagnis das nicht vollständig quantifizierbare Gesamtrisiko eines Unternehmens
Es umfasst insbesondere Unsicherheiten, die sich aus externen Rahmenbedingungen, strukturellen Markt- und Regulierungsfaktoren sowie aus zeitlichen und sachlichen Refinanzierungsfriktionen ergeben. Diese lassen sich nicht zuverlässig in einzelne Kostenarten „einpreisen“.
Aus dieser Abgrenzung folgt konsequent, dass die Vergütung des allgemeinen Unternehmerwagnisses nicht als bloßer Kostenbestandteil, sondern als positives Unternehmensergebnis bzw. risikoadäquate Rendite zu verstehen ist.
Für die Herleitung des allgemeinen Unternehmerwagnisses in der Pflege wird zunächst eine branchenunabhängige Referenzgröße aus gesamtwirtschaftlichen Umsatzrenditen herangezogen (langfristiger Durchschnitt: 4,1 %).
Zweitens wird darauf aufbauend eine pflegespezifische Risikokomponente abgeleitet, die das besondere Risikoprofil der Pflege im regulierten Umfeld abbildet und zur Bestimmung einer adäquaten Rendite genutzt wird.
Zur Plausibilisierung werden zwei Zugänge kombiniert:
Zum einen erfolgt eine heuristische Einordnung anhand der spezifischen Marktbedingungen der Pflegewirtschaft und der beobachtbaren Umsatzrenditen anderer Branchen.
Zum anderen wird ein Modellansatz verwendet, der Stressoren und Refinanzierungsrisiken systematisch berücksichtigt und zu einer konsistenten Zielgröße führt.
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