Im Bereich der gemeinnützigen Unternehmen herrscht oft Unsicherheit darüber, was eine wettbewerbsfähige, aber vor allem auch steuerrechtlich angemessene Vergütung für das Top-Management ist. Die Vergütungsstudien der contec GmbH liefern hier Orientierung: Seit 2004 veröffentlicht die contec GmbH in Kooperation mit Prof. Dr. Gabriele Moos von der Hochschule Koblenz RheinAhrCampus alle zwei Jahre die contec Vergütungsstudie. Wir unterstützen die contec bei dieser Studie als Forschungspartner und übernehmen Datenerhebung und Auswertung. Wie wir bei dieser Vergütungsstrukturanalyse methodisch vorgehen und wie die Studie zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in der Branche beiträgt, erfahren Sie in diesem Artikel.
Die steuerrechtliche Angemessenheit ist wichtig für freigemeinnützige Unternehmen
Steuerrechtlich unangemessene Vergütungen können zum Verlust des Status als gemeinnütziges Unternehmen und den damit verbundenen Steuerbefreiungen führen. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2020 setzt dabei die maßgeblichen Standards zur Bewertung der Angemessenheit von Geschäftsleitungsvergütungen. Diesem Urteil zufolge ist der Vergleich mit anderen Unternehmen maßgeblich dafür, ob eine Vergütung angemessen ist. Die dort geforderte Methode des externen Fremdvergleichs nutzen wir für unsere eigene Analyse der Vergütungsstrukturen.
Beim Fremdvergleich werden die Vergütungen der Geschäftsleitung mit den Vergütungen verglichen, die andere in Größe und Umsatz vergleichbare Unternehmen in einer ähnlichen Branche ihren Geschäftsführungen zahlen. Der Vergleich bezieht sich dabei auf die Jahresgesamtvergütung, in die alle Gehaltskomponenten und -vorteile eingerechnet werden. Dabei werden die Gehaltsstrukturen der Unternehmen der Branche herangezogen, um eine „angemessene“ Bandbreite zu ermitteln. Der Verlust der Gemeinnützigkeit darf erst bei einem deutlichen Überschreiten dieser angemessenen Bandbreite erfolgen.
Für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft bietet die contec Vergütungsstudie die aussagekräftigsten Vergleichsdaten. Sie ist die einzige Gehaltsstrukturuntersuchung, die die Branche fokussiert und gemeinnützige, öffentliche und private Unternehmen aller Größenklassen und Rechtsformen abbildet. Durch die Befragung mehrerer hundert hauptamtlicher Vorstände und Geschäftsführungen aus Bereichen wie der Altenhilfe, der Eingliederungshilfe oder der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe entsteht so eine ausführliche Datenbasis für gute Fremdvergleiche in unterschiedlichen Konstellationen.
Verglichen wird das Bruttogesamtgehalt
Für unsere Analysen nutzen wir das sogenannte Bruttogesamtgehalt, da sich die Gesamtvergütung aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammensetzen kann. Die Basis des Bruttogesamtgehaltes bildet das Jahresfestgehalt – darin ist ein 13. Monatsgehalt, aber auch Weihnachts- und Urlaubsgeld bereits eingeschlossen. Das Jahresfestgehalt kann durch verschiedene andere Leistungskomponenten ergänzt werden. Um das Bruttogesamtgehalt zu ermitteln, ermitteln wir zunächst die Jahreswerte der einzelnen Gehaltsbestandteile und addieren dann alle Leistungskomponenten. Die folgende Grafik illustriert die verschiedenen möglichen Komponenten des Bruttogesamtgehaltes.
Angemessene Bandbreite entspricht dem „oberen Mittelfeld“ der Vergleichsgruppe
Die Bandbreite einer steuerrechtlich angemessenen Vergütung liegt nun zwischen dem Median und dem 75-Prozent-Quantil der Vergütungen vergleichbarer Unternehmen. Der Median ist der Wert, der genau in der Mitte der nach Größe sortierten Beobachtungen liegt. Die Hälfte der beobachteten Werte ist also größer als der Medianwert, die andere Hälfte ist kleiner. Der Median ist unempfindlich gegenüber Extremwerten, sogenannten Ausreißern und bietet daher eine gute Orientierung. Wie der Median teilt auch das 75-Prozent-Quantil (auch oberes Quartil genannt) die nach Größe sortierten Beobachtungen in zwei Teile. Bei diesem Lagemaß liegen jedoch drei Viertel der Werte darunter und ein Viertel darüber. Bezogen auf die Vergütung bedeutet das, dass 75 Prozent der Befragten weniger und 25 Prozent mehr als das 75-Prozent-Quantil verdienen.
Eine besonders wichtige Rolle bei der Höhe der Vergütung spielt die Unternehmensgröße. In der Logik des externen Fremdvergleichs ist die Unternehmensgröße gemessen an Umsatz und Personalverantwortung objektives Kriterium für angemessene Vergütungsbandbreiten. Weitere personen- oder positionsbedingte Faktoren sind dann ausschlaggebend für eine konkrete Vergütung innerhalb der ermittelten Bandbreite. Wir berücksichtigen in unseren Auswertungen deshalb immer die Unternehmensgröße in Bezug auf Beschäftigtenzahl und Umsatzvolumen. So können wir rechtlich relevante Orientierungswerte für diverse Konstellationen liefern.
Unsere Methodik der Vergütungsstrukturanalyse bietet Orientierung und Sicherheit
Die mit der contec Vergütungsstudie erhobenen Vergütungsstrukturen bieten Geschäftsführungen und hauptamtlichen Vorständen Orientierung für die eigene Vergütungsverhandlung. Außerdem geben sie Aufsichtsgremien und Arbeitgebenden Sicherheit über die Wettbewerbsfähigkeit und Angemessenheit der Vergütungen ihres Top-Managements. Die von uns erhobenen Vergütungsstrukturen bilden zudem die Datenbasis für die contec Vergütungsberatung.
Als Forschungspartner der contec prüfen wir wissenschaftlich die Angemessenheit der Vergütung von konkreten Geschäftsführungspositionen. Dafür betrachten wir möglichst vergleichbare Unternehmen sowohl aus dem freigemeinnützigen als auch dem nicht-freigemeinnützigen Bereich im Gesundheits- und Sozialsektor, um potenzielle Unterschiede und Benchmarks zu identifizieren. Damit liefern wir passgenaue Vergleichswerte für eine optimale und an objektiven Kriterien bewertete Vergütungsempfehlung.
Schließlich wenden wir unsere Methode der Vergütungsstrukturuntersuchung auch an, um für mehr Transparenz bei der Vergütung des Top-Managements in Verbänden zu sorgen. Als neutraler Partner und Garant für volle Anonymität erheben wir die konkreten Vergütungsstrukturen in den Verbänden und werten diese aggregiert aus. Die Verbandsmitglieder erhalten – allein für sich – eine Einschätzung zu ihrer Vergütung, bleiben im Gesamtverbandsvergleich aber anonym. So können Spitzenverbände Transparenz über die verbandsinternen Vergütungen herstellen und ihre Mitglieder unterstützen, angemessene Vergütungsmodelle zu finden.
Interessieren Sie sich für die Ergebnisse der contec Vergütungsstudie 2023? Weitere Informationen zu den aktuellen Ergebnissen und die Möglichkeit, ein Exemplar der Studie zu erwerben, finden Sie hier.
Wenn Sie sich für ein individuelles Vergütungsgutachten interessieren, können Sie hier weitere Informationen erhalten.
Interessieren Sie sich für eine größere Analyse von Vergütungsstrukturen, z. B. in Ihrem Verband oder Ihrem Unternehmen? Sprechen Sie uns gerne an! Gemeinsam mit Ihnen können wir Ihren speziellen Forschungsbedarf konkretisieren und die Untersuchung für Sie umsetzen.
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